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   OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05   

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https://dejure.org/2009,3568
OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 20 W 320/05 (https://dejure.org/2009,3568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer Auftragsvergabe bei bestandskräftigem Mehrheitsbeschluss über den Umfang einer Sanierung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelung der Modalitäten der Auftragsvergabe durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine erneute Überprüfung eines bereits bestandskräftigen Grundlagenbeschlusses! (IMR 2009, 237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1463
  • NZM 2011, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Vielmehr ist für Instandhaltungsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, dass bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500, 3503; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 22, Rdnr. 14).
  • KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02

    Wohnungseigentum: Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Bei diesen engen Vorgaben wären die Wohnungseigentümer sind nicht gehindert gewesen, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss mit der Auftragsvergabe zu beauftragen (vergleichbar KG ZMR 2004, 622 für die Beauftragung des Verwaltungsbeirats).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99

    Begriff der baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Für die spätere Konkretisierung der bereits bestandskräftig beschlossenen Sanierungsmaßnahmen genügte ein Mehrheitsbeschluss (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2000, 390, 391; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26a).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 19/99

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zur Sanierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
    Auf Grund der Bestandskraft des Sanierungsbeschlusses vom 08.12.2003 können die Antragsteller zu 1) und 2) auch ihre Anfechtung des Beschlusses über die Vergabemodalitäten vom 27.05.2004 nicht mehr darauf stützen, dass die beschlossenen und nach Überprüfung durch den Architekten SV1 empfohlenen Sanierungsmaßnahmen in Wirklichkeit nicht erforderlich seien (BayObLG NZM 1999, 910).
  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 47; Palandt/Bassenge, WEG, 70. Aufl., § 10, Rdnr. 18).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23 Rn. 47; Palandt/Bassenge, WEG, 72. Aufl., § 10 Rn. 18).
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